Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im
aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die
Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die
ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im
Wege steht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 25 Euro. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten, er wird
jährlich von den Verbindungsstellen erhoben. Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe ausgestellten Mitgliedsausweis.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Diesen Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und absenden
an
IPA-Verbindungsstelle Bitburg-Prüm
Erdorfer Straße 10
54634 Bitburg