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:: IPA - Mitglied werden |
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Ordentliches Mitglied kann
jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven
Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die
polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der
Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die
Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge
erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter
der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine
etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot
der IPA nicht im Wege steht. |